Konzerngeschichte

Die Jahre 1920 bis 1933

Demokratische Errungenschaften

Das Betriebsrätegesetz von 1920 spiegelte die Errungenschaften der Novemberrevolution und der jungen Weimarer Demokratie auf die Arbeitswelt. Die damit einhergehenden Veränderungen waren durchgreifend und nachhaltig.

Das Betriebsrätegesetz bewährte sich trotz der kritischen Umstände überraschend gut. Die Regelungen schufen die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zumindest solange die Gutwilligkeit auf beiden Seiten vorhanden war.

Auch für Arbeitgeber in der Chemie änderte sich in den 1920er Jahren die alleinige Einflussnahme. Neben dem Fabrikarbeiterverband als anerkannter Tarifpartner saßen ab 1922 auch Betriebsräte in den Aufsichtsräten der Unternehmen – einfache Arbeiter und kleine Angestellte unter Bankiers, Industriellen und Politikern.

Aber auch auf der Seite der Gewerkschaft herrschte Unzufriedenheit: Die Träume von einer weitgehenden Sozialisierung der Industrie oder einem „Hineinregieren“ in die Unternehmenspolitik verwirklichten sich nicht.

Im Wesentlichen spielte sich die Mitbestimmungsarbeit in der Praxis der 1920er Jahre auf zwei Ebenen ab. Auf der einen Seite galt es die Belegschaft in den immer wiederkehrenden Notjahren mit wesentlichen Materialien wie Brennstoffe, Lebensmitteln und Bekleidung zu versorgen. Und nicht selten ging es mit durchaus harten Bandagen um Tarifabschlüsse, für die auch in der Chemie nicht selten gestreikt wurde. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Darmstädter Tarifstreiks des Jahres 1925, an denen auch die Arbeiter von Röhm & Haas beteiligt waren.

Als sich in der Weltwirtschaftskrise das Ende der Weimarer Republik abzeichnete, wurde auch die Mitbestimmung in den Betrieben immer kontroverser, politischer und schwächer. In einem Kampf, der von Kommunisten und Nationalsozialisten gegen die Demokratie geführt wurde, endete auch die Gutwilligkeit, die wesentlicher Bestandteil der Mitbestimmung war.