Konzerngeschichte

Die Jahre 1972 bis 1998

Die Modernisierung der Mitbestimmung

Die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes 1972, die das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 ersetzte, bildet bis heute das Fundament der innerbetrieblichen Mitbestimmung.

Das neue Betriebsverfassungsgesetz legte u. a. Wahlmodalitäten, die Größe der jeweiligen Betriebsräte, die langgeforderte Freistellung, die Erweiterung der Mitsprache bei sozialen und personellen Fragen sowie die verpflichtende Bildung eines Gesamtbetriebsrats in Firmen mit mehreren Betriebsstätten fest. Mehr als 50 Jahre nach den Ursprüngen in der Weimarer Republik setzte die Gesetzesnovelle damit die betriebliche Mitbestimmung politisch und gesellschaftlich endgültig durch.

Die Einführung der Novelle erzielte einen zweifachen Effekt: Zum einen erhöhte sich der Einfluss der Betriebsräte und zum anderen entwickelten sich die Aufgabenschwerpunkte der Mitbestimmung weiter - von der klassischen Interessensvertretung hin zu einer Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern.

Die rasante Veränderung der Wirtschaft - die Konzentration auf immer weniger, dafür aber größere Konzerne - forderte auch den Betriebsräten eine zunehmend unternehmerische Denkweise ab. Das 1976 verabschiedete Mitbestimmungsgesetz verstärkte diese Tendenz nochmals, da die Arbeitnehmervertreter paritätisch in die Aufsichtsräte gewählt und fortan verstärkt in die wirtschaftlichen Entscheidungen der Unternehmen eingebunden wurden. Dabei wurde allerdings keine wirkliche Parität (mit Ausnahme der Montanindustrie) erreicht, da von den Kapitaleignern gestellte Aufsichtsratsvorsitzende über die doppelte Stimmenzahl verfügten.

Mit dem Sprecherausschuss-Gesetz etablierte sich seit Dezember 1988 bundesweit ein weiteres Mitbestimmungsorgan in den Unternehmen. Die Sprecherausschüsse ermöglichten leitenden Angestellten eine eigenständige Interessenvertretung, die allerdings auf ihr Informations- und Beratungsrecht beschränkt war.

Gegen Ende des 20. Jahrhunderts hatten sich die Organe der Mitbestimmung weitgehend professionalisiert. Unternehmerische Belange wie die Gründung des Chemieparks Marl in den 1990er Jahren, die Ausgründungen von Unternehmensteilen oder die Einführung einer Holdingstruktur, aber auch Zukäufe oder Betriebsstillegungen rückten dabei in den Fokus.